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Mietschulden einklagen– vermeiden Sie unbedingt diesen teuren Fehler

Ihr Mieter ist mit seinen Mietzahlungen in erheblichen Rückstand geraten? Und weil er bereits Ihre Mahnungen ignoriert hat, möchten Sie die Forderungen jetzt einklagen? Das ist sinnvoll, doch Vorsicht: Die Angabe des Gesamtrückstands ohne nähere Spezifizierung der einzelnen Forderungen genügt meistens nicht. Zwar brauchen Sie in Ihrer Klage nicht für jeden einzelnen Monat separat den
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