Menü

Schonfrist bei Zahlungsverzug: Wann der Mieter Ihre fristlose Kündigung nachträglich zu Fall bringen kann

Darum geht es: Wenn Sie Ihrem Mieter wegen Zahlungsverzugs fristlos gekündigt haben, kann er diese Kündigung nachträglich unwirksam machen, wenn er innerhalb einer „Schonfrist“ alle Mietschulden bezahlt oder Ihnen eine Behörde die Schuldenübernahme unbedingt erklärt. Unter welchen Voraussetzungen dies einem Mieter (nicht) möglich ist, erläutert Ihnen dieser Beitrag. In 3 Fällen von Mietrückstand dürfen Sie
Exklusiver Inhalt für Abonnenten

Melden Sie sich an oder sichern Sie sich jetzt Ihren Zugang zu allen Inhalten.

  • Fachartikel & Praxiswissen: Zugang zu allen Fachartikeln, Urteilen und Leserfragen rund um Immobilieneigentum.
  • Vorlagen & Downloads: Arbeitshilfen, Musterschreiben und Checklisten zum sofortigen Einsatz.
  • Tools & Rechner: Praktische Online-Tools wie den Betriebskostenrechner und Investitionsrechner.