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Stichtag 31.12.2025 – handeln Sie jetzt, damit Ihnen am Jahresende kein Geld wegen Verjährung verloren geht

Die letzten Wochen des Jahres sind eine wichtige Zeit für das Forderungsmanagement jedes Vermieters und Verwalters. Denn für viele Forderungen gegenüber Mietern gilt die 3-jährige „Regelverjährung“, die exakt am 31.12. eines Jahres endet. Prüfen Sie daher jetzt Ihre Zahlungseingänge und unternehmen Sie die notwendigen Schritte, um die Verjährung rechtzeitig zu stoppen. Im Normalfall, also wenn
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