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Unpünktliche Mietzahlung: Reagieren Sie zügig– aber nicht übereilt

Ganz klar: Mit unpünktlichen Mietzahlungen verletzt der Mieter seine Vertragspflichten. Das brauchen Sie sich nicht gefallen zu lassen. Bleibt eine Abmahnung ohne Erfolg, dürfen Sie Ihrem Mieter kündigen, auch wenn die Gesamthöhe des Zahlungsrückstands den Betrag von 2 Monatsmieten nicht erreicht. Allerdings muss die Verzögerung so gravierend sein, dass Ihnen eine Vertragsfortsetzung nicht zumutbar ist.
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