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Zahlungsverzug des Mieters: Fordern Sie Verzugszinsen!

Nur selten machen Vermieter gegenüber Mietern, die in Zahlungsverzug geraten sind, Verzugszinsen geltend. Zwar geht es bei kleineren Mietrückständen nur um ein paar Euro, doch der Zinssatz ist höher als alle Tagesgeldzinsen. Verzichten Sie daher nicht auf Ihr gutes Recht. Verzugszinsen stehen Ihnen zu, sobald Ihr Mieter sich mit einer fälligen Geldzahlung in Verzug befindet
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