Nach den Plänen der Bundesjustizministerin sollen Vermieter, die Wohnungen möbliert vermieten, künftig offenlegen, wie hoch der Mietanteil ist, den der Mieter für die Einrichtung zahlen soll. Bisher brauchten Sie den Möblierungszuschlag nicht gesondert im Mietvertrag auszuweisen, doch schon jetzt ist es für Ihre interne Kalkulation der Miethöhe wichtig, einen angemessenen Zuschlag für die dem Mieter
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