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Auch Mietverwalter haften bei Diskriminierung!

Nach dem Gesetz haftet nicht nur ein Vermieter auf Schadenersatz, wenn er einen Mietinteressenten aus rassistischen Motiven ablehnt, sondern auch die von ihm beauftragte Hausverwaltung, die dies tut (LG Essen, Beschluss v. 18.05.22, Az. 10 S 6/22). In dem Urteilsfall hatte sich ein Mann, dessen Name auf einen Migrationshintergrund schließen lässt, auf die Wohnungsanzeige einer
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