Wenn Ihr Mieter in Ihrer Wohnung schuldhaft einen Schaden anrichtet, muss er Ihnen diesen ersetzen. Dabei kann der Schaden so beträchtlich sein, dass er nicht repariert werden kann, sondern eine Neuanschaffung nötig wird. Allerdings haben Sie sich in einem solchen Fall einen Abzug „Neu für Alt“ anrechnen zu lassen. Ein typischer Fall aus der Praxis:
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