Verlangt Ihr Ex-Mieter die Rückzahlung der Mietkaution, dürfen Sie ab jetzt mit Ihren Schadenersatzansprüchen sogar dann noch aufrechnen, wenn die Ansprüche bereits verjährt sind und Sie den Mieter vor dem Ende der Verjährungsfrist noch nicht einmal zur Zahlung von Schadenersatz aufgefordert hatten (Urteil v. 10.07.24, Az. VIII ZR 184/23). Häufig erleben Vermieter, die bei der
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