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Mieterinvestitionen: Statt Entschädigung zu zahlen, dürfen Sie vom Mieter den Rückbau verlangen

Hat der Mieter während der Mietzeit Umbauten in der Wohnung durchgeführt, etwa anstelle der Badewanne eine Dusche einbauen lassen, verlangt er häufig bei Mietende eine finanzielle Entschädigung. Doch die brauchen Sie ihm nicht zu zahlen. Im Gegenteil! Bei seinem Auszug muss der Mieter die Mieträume in den Zustand versetzen, in dem sie sich bei Mietbeginn
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