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Parkettschäden: Versicherung muss für Austausch der gesamten Fläche zahlen

Wird durch Feuchtigkeit eine Teilfläche des Parkettbodens beschädigt, stellt sich die Frage, ob der Geschädigte sich mit der Erneuerung des betroffenen Teilstücks zufriedengeben muss oder einen Komplettaustausch des Bodens verlangen kann. In einem Versicherungsfall hat nun das Landgericht Lübeck zugunsten des Gebäudeeigentümers entschieden (Urteil v. 05.06.24, Az. 4 O 345/22). Ist durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser
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