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Vorsicht, Haftung: Prüfen Sie genau, was Sie mitvermieten!

Es kommt gar nicht so selten vor, dass Vermieter Einrichtungen mitvermieten, obwohl sie das gar nicht beabsichtigt haben. Seien Sie hier wachsam: Ohne anderslautende Vereinbarung gilt automatisch alles, was sich bei der Übergabe in der Wohnung befindet, als mitvermietet – und Sie haften dafür. Besonders tückisch ist, dass Sie auch für Gegenstände haften, die der
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