Der Anspruch des Vermieters auf Nutzungsentschädigung in Höhe der Marktmiete ist verwirkt, wenn er vom Vermieter erst nach mehr als 2 Jahren geltend gemacht wird und der Vermieter in der Zwischenzeit eine Zustimmung zur Mieterhöhung gefordert und einer Räumungsfristverlängerung zugestimmt hat (LG Berlin, Beschluss v. 31.03.23, Az.64S 16/22). Gibt der Mieter Ihnen die Mieträume am
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