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Wohnungstür bei Notarzteinsatz beschädigt– ohne Mieterverschulden zahlen Sie dafür

In einem aktuellen Fall wurde der Notarzt zu einem betagten Mieter gerufen. Da jedoch niemand die Wohnungstür öffnete, ließ er durch die Feuerwehr eine Notöffnung vornehmen. Die Tür wurde dabei beschädigt. Muss der Mieter nun die Reparaturkosten tragen? Nein, entschied das Amtsgericht Hildburghausen (Urteil v. 22.05.24, Az. 21 C 133/23). Allerdings kann der Vermieter seinen
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