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Das geht: Schönheitsreparaturen schon vor Fristablauf!

Die meisten Renovierungsklauseln in Mietverträgen beinhalten einen Fristenplan, nach dem bestimmte Räume nach Ablauf bestimmter Zeitspannen zu renovieren sind. Was viele nicht wissen: Bei übermäßiger Abnutzung können Sie von Ihrem Mieter schon vor Ablauf dieser Fristen Schönheitsreparaturen verlangen. Ein typischer Fristenplan lautet etwa: „In der Regel sind Schönheitsreparaturen in Küchen, Bädern und Duschen alle 3
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