Nach dem Gesetz sind Schönheitsreparaturen Ihre Sache als Vermieter, doch können Sie diese Pflicht auf Ihren Mieter übertragen. Das ist gut, doch fangen an dieser Stelle die Probleme an. Ist Ihre Renovierungsklausel wirksam? Das ist die große Frage, denn wohl jede Klausel wurde schon durch die Gerichte geprüft. Die Rechtslage ist also geklärt, doch nur
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