Der BGH bestätigt in einer aktuellen Entscheidung, dass Sie Ihre Mieter weiterhin zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichten können. Meint der Mieter, er sei zu Renovierungsleistungen nicht verpflichtet, weil die Wohnung bei Mietbeginn bereits renovierungsbedürftig gewesen sei, muss er dies beweisen (Beschluss v. 30.01.24, Az. VIII ZR 43/23). Nach wie vor sind Renovierungsklauseln, mit denen der
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