Eine Untervermietung, mit der Ihr Mieter Gewinne erwirtschaftet, die seine eigenen Wohnungskosten übersteigen, brauchen Sie ab jetzt nicht mehr hinzunehmen. Nach erfolgloser Abmahnung können Sie das Mietverhältnis kündigen (Urteil v. 28.01.26, Az.VIII ZR 228/23). Mit seinem aktuellen Urteil hat der BGH das „Geschäftsmodell“ so mancher Mieter durchkreuzt, durch teure Untervermietung mit fremdem Eigentum Gewinne zu
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