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Untervermietung? Bei Überbelegung hat Ihr Mieter keinen Anspruch auf Zustimmung

Die vom Mieter erbetene Zustimmung zur Untervermietung dürfen Sie bei Überbelegung der Wohnung ablehnen. Die Überbelegung richtet sich allerdings nach den strengen Vorschriften des Wohnungsaufsichts- bzw. Wohnraumstärkungsgesetzes der Bundesländer (AG Paderborn, Urteil v. 19.10.23, Az. 50c C 156/23). Eine Paderborner Mieterin beabsichtigte, 3 Zimmer in dem von ihr gemieteten Reihenhaus an 3 Personen unterzuvermieten, um
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