Verletzt der Mieter seine vertraglichen Pflichten, stehen Sie vor der Frage: Wie reagiere ich nun am cleversten: Kann ich direkt kündigen oder muss ich meinen Mieter vorher abmahnen? Egal ob ruhestörender Lärm, unerlaubte Untervermietung oder verspätete Mietzahlung: Ihre Rechte bei Pflichtverletzungen Ihres Mieters sind die Abmahnung, die fristlose und die ordentliche Kündigung des Vertrags und
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