Wer ohne Wissen des Mieters einen Zweitschlüssel zur vermieteten Wohnung behält und diesen sogar in Abwesenheit des Mieters benutzt, um in der Wohnung nach dem Rechten zu sehen, muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen und geht darüber hinaus ein erhebliches wirtschaftliches Risiko ein. Von derartigem Verhalten ist dringend abzuraten. Vermieten Sie eine Wohnung, dürfen Sie ohne
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