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Auch nahe Angehörige darf Ihr Mieter nicht einfach so aufnehmen

Immer wieder kommt es vor, dass neben dem Mieter weitere Personen in die Wohnung einziehen, von denen beim Abschluss des Mietvertrags nicht die Rede war. Lesen Sie hier, wie Sie in einem solchen Fall einfach Ihre Rechte wahren. Grundsätzlich darf Ihr Mieter ohne Ihre Erlaubnis keine weiteren Personen in die Wohnung aufnehmen (§ 553 BGB).
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