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Einbauküche, Schrank & Co. – So regeln Sie die Nutzungsrechte Ihrer Mieter in Ihrem Interesse

Darum geht es: Was der Mieter zusammen mit seiner Wohnung oder den Geschäftsräumen noch angemietet hat, merken viele Vermieter erst, wenn der Mieter Reparaturwünsche anmeldet, etwa an der Waschmaschine, am Gartenzaun oder an den Rollos. Tatsächlich haften Sie dem Mieter für die Funktionstüchtigkeit aller mitvermieteten Gegenstände und Einrichtungen – wenn Sie als Vermieter nicht Vorsorge
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