Als Immobilieneigentümer oder -verwalter haben Sie im Allgemeinen ein Interesse daran, Ihre Immobilie in einem zeitgemäßen und gepflegten Zustand zu erhalten, um langfristig eine gute Vermietbarkeit zu sichern. Unerlässlich ist es daher, die Immobilie regelmäßig zu begehen und auf Mängel zu überprüfen. Gemeinschaftsflächen dürfen Sie dabei ohne Terminankündigungen und Zustimmung der Hausbewohner besichtigen. Nutzen Sie
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