Werden auf Ihrem Mietgrundstück unberechtigt Fahrzeuge abgestellt oder Ihre Mieterparkplätze blockiert, brauchen Sie das nicht hinzunehmen. Sie dürfen den Falschparker abschleppen lassen. Vielleicht ist auch eine Dauerüberwachung des Parkplatzes die richtige Lösung für Sie. Damit Sie oder Ihr Mieter die Abschleppkosten als Schadenersatz von dem Fahrzeugführer erstattet bekommen können, ist es wichtig, dass die Privatheit
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