Als Vermieter einer Sozialwohnung dürfen Sie in der Regel nur solche Personen als Mieter akzeptieren, die über einen Wohnberechtigungsschein verfügen. Die Wohnberechtigung geht nicht automatisch auf Familienangehörige über, und auch ein Untermieter muss die Berechtigungsvoraussetzungen erfüllen. Vermieten Sie öffentlich geförderten Wohnraum, unterliegen Sie durch die Förderzusage sowohl Mietpreis als auch Belegungsbindungen. Als Mieter dürfen Sie
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