Viele Vermieter fühlen sich durch die vielen Mieterschutzbestimmungen drangsaliert. Doch es gibt einen Ausweg: Vermieten Sie Ihre Wohnung nur kurzzeitig oder als Einliegerwohnung möbliert, gelten die meisten Schutzbestimmungen nicht. Das möchte der Gesetzgeber ändern, doch noch können und sollten Sie alle rechtlichen Vorteile nutzen – zumal die Nachfrage nach solchen Mieträumen unverändert groß ist. An
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