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Änderungen in der Statik müssen immer offenbart werden

Die Frage, welche Umstände der Verkäufer einer Immobilie dem Käufer ungefragt mitteilen und welche er nur auf eine konkrete Nachfrage hin offenlegen muss, ist immer wieder Gegenstand von gerichtlichen Auseinandersetzungen. Auf statisch relevante Veränderungen muss der Verkäufer von sich aus hinweisen (OLG Zweibrücken, Urteil v. 27.09.24, Az. 7U 45/23). Der Verkäufer eines Wohnhauses hatte, während
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