Frage: Mein Mieter möchte eine Bankbürgschaft als Mietkaution einrichten. Ich bin damit grundsätzlich einverstanden. Allerdings frage ich mich: Wie ist das mit der Möglichkeit, die Kaution in 3 Monatsraten zu leisten? Dr. Mahlstedt: Die Regelung, dass der Mieter die Kaution in 3 gleichen Raten jeweils zusammen mit den ersten 3 Mietzahlungen leisten kann, gilt nur,
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