Frage: Meine Mietwohnung habe ich inklusive der Kücheneinrichtung vermietet. Der Kühlschrank ist nun defekt und ich möchte ihn austauschen. Der Mieter besteht auf einer Kühl-Gefrier-Kombination mit mindestens 3 Gefrierfächern. Das sei heute Standard. Darauf muss ich doch nicht eingehen, oder? Dr. Mahlstedt: Nein, dem Wunsch Ihres Mieters brauchen Sie nicht nachzukommen. Ist ein mitvermietetes Gerät
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