Darum geht es: An Ehepaare werden besonders häufig Wohnungen vermietet. Das gilt umso mehr, seit die Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare gilt. Vermieten Sie eine Wohnung an Ehepartner, so hat dies Vorteile für Sie, insbesondere schulden Ihnen dann beide Ehegatten die volle Miete. Doch was ist bei Trennung oder Scheidung Ihrer Mieter? In diesem Fall
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