Haben Sie Ihrem Gewerbemieter vertraglich ein Optionsrecht eingeräumt, verlängert sich der Mietvertrag nur dann entsprechend, wenn der Mieter die Option in der vertraglich vereinbarten Form und Frist geltend macht. Mietern von Gewerberäumen wird im Mietvertrag häufig die Möglichkeit eingeräumt, die vereinbarte Laufzeit des Vertrags durch einseitige Erklärung um eine festgelegte Zeit zu verlängern. BEISPIEL „Das
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