Frage: Ich schließe seit Jahren nur Indexmietverträge ab, sodass die Miete einer Wohnung, die jetzt gekündigt wurde, weit über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Nun möchte ich die Wohnung neu vermieten – muss ich die neue Miete auf Ortsniveau absenken? Dr. Mahlstedt: Nein. Zwar darf die neue Miete grundsätzlich nur 110% der ortsüblichen Vergleichsmiete betragen, wenn
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