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Individualvereinbarung – großer Aufwand und hohes Risiko

Immer wieder ist in Mietrechtsurteilen zu lesen, dass eine bestimmte Regelung als vorformulierte Klausel unwirksam ist, als Individualvereinbarung aber zulässig wäre. So hat etwa der BGH vor einiger Zeit individuelle Vereinbarungen zur Quotenabgeltung von Schönheitsreparaturen gebilligt (Urteil v. 06.03.24, Az. VIIIZR 79/22). Doch die Hürden für Individualvereinbarungen sind hoch und vermeintlich günstige Vereinbarungen stellen sich
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