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Instandhaltung: Die Kosten für Kleinreparaturen zahlt Ihr Mieter– wenn Sie das im Vertrag rechtssicher vereinbaren

Für die Instandhaltung der Mieträume sind im Allgemeinen Sie als Vermieter zuständig (§ 535 BGB) – es sei denn, Ihr Mieter hätte eine Beschädigung selbst verschuldet. Jedoch können Sie in 2 Fällen von diesem Grundsatz abweichen und Ihren Mieter an der Instandhaltung beteiligen: bei den Schönheits- und bei Kleinreparaturen. In beiden Fällen ist hierzu eine
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