Frage: Mein Mieter zieht bereits nach einem Jahr wieder aus der Wohnung aus. Die Räume waren bei Mietbeginn nicht frisch gestrichen. Der Mieter braucht also selbst ebenfalls nicht zu streichen. Das ist für mich auch in Ordnung. Aber kann ich verlangen, dass er seine zahlreichen Dübellöcher fachgerecht verschließt? Dr. Mahlstedt: Ja, Ihr Mieter muss die
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