Für Maklergebühren beim Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses gilt seit Dezember 2020 der Halbteilungsgrundsatz: Der Makler kann vom Käufer und vom Verkäufer nur in gleicher Höhe Maklergebühren verlangen, sofern es sich bei dem Käufer um einen Verbraucher handelt (§§ 656c, 656d BGB). Doch was genau gilt als Einfamilienhaus? Und was gilt, wenn nicht der
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