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Mietpreisbremse: Welche Vormiete gilt bei kurzem Vormietverhältnis?

Bei Neuverträgen dürfen Sie von Ihrem Wohnungsmieter eine Miete verlangen, welche die ortsübliche Vergleichsmiete, also den Mietspiegelwert, um mehr als 10% übersteigt, wenn bereits der Vormieter Ihnen eine Miete in der entsprechenden Höhe geschuldet hat. Das gilt nach einer aktuellen BGH-Entscheidung selbst dann, wenn das Vormietverhältnis nur kurz, also weniger als ein Jahr gedauert hat
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