Häufig regeln Mietverträge, dass die Mietzahlung im Lastschriftverfahren vorgenommen wird. Lesen Sie hier, worauf es bei der Vereinbarung einer entsprechenden Klausel im Vertrag wie auch beim Geldeinzug vom Konto des Mieters für Sie als Vermieter oder Verwalter ankommt. Eine Formularklausel, die den Mieter verpflichtet, dem Vermieter für die Mietzahlungen eine Einzugsermächtigung bzw. ein SEPA-Lastschriftmandat zu
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