Möchten Sie Ihrem Mieter Wohnräume und zugleich Räume zur gewerblichen Nutzung vermieten, sollten Sie bei der Vertragsgestaltung besonders sorgfältig vorgehen. Denn hier lauern zahlreiche Fallstricke für Vermieter. Mit unseren Tipps gelingt Ihnen eine rechtssichere Vermietung. Die Kombination von Wohnnutzung mit gewerblicher Nutzung in einem einheitlichen Mietvertrag wird im Allgemeinen als „Mischmietverhältnis“ bezeichnet. Das kann beispielsweise
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