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Ratenzahlung vereinbart– braucht der Mieter wegen Verjährung nicht mehr zu zahlen?

Frage: Mit einem Mieter habe ich im Jahr 2020, weil er in Zahlungsrückstand geriet, eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen. Anfangs zahlte er regelmäßig kleine Beträge, bald aber nur noch sporadisch, und seit 2022 gar nicht mehr. Als ich ihn jetzt zur Zahlung des Restbetrags aufforderte, meinte er, die Vereinbarung sei älter als 3 Jahre und meine Mietzahlungsansprüche
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