Wohnungen werden in aller Regel zum Monatsersten vermietet. Dies macht Sinn, weil nach einer ordentlichen Kündigung ein Mietvertrag bis zum Ende eines Monats läuft. Doch Vorsicht: Das Gesetz erlaubt Mietern in bestimmten Fällen eine spätere Wohnungsrückgabe, womit Ihre Neuvermietung gefährdet sein kann. In der Praxis findet die Wohnungsabnahme normalerweise am letzten Tag der Kündigungsfrist statt,
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