Verfügt Ihre Mietwohnung über einen Balkon, stehen Sie als Vermieter oder Verwalter vor der Frage, ob Sie dessen Grundfläche zur Hälfte oder lediglich zu einem Viertel bei der Berechnung der Wohnfläche ansetzen dürfen. Bei Mietverträgen, die seit 2004 abgeschlossen werden, ist die Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung zu ermitteln– falls Sie mit Ihrem Mieter nicht ausdrücklich
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