Über die Größe der Mietwohnung gibt es in der Praxis nach wie vor häufige Auseinandersetzungen. Eine BGH-Entscheidung macht deutlich, dass Sie sich auf eine Wohnflächenberechnung, die bei Errichtung der Wohnung erstellt wurde, nicht ohne Weiteres verlassen sollten (Beschluss v. 17.10.23, Az.VIII ZR 61/23). In dem vom BGH entschiedenen Fall war die Fläche der Mietwohnung bei
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