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Wohneinheiten ohne Baugenehmigung: Versprechen Sie beim Immobilienverkauf nichts, was Sie nicht halten können

Das kommt in der Praxis immer wieder vor: Im Souterrain oder im Dachgeschoss einer Immobilie werden Flächen zu Wohnräumen umgebaut, ohne für diese Änderung die erforderliche Baugenehmigung einzuholen. Beim Verkauf der Immobilie kann dies für Verkäufer schnell zur Haftungsfalle werden (OLG Naumburg, Urteil v. 06.11.23, Az. 12 U 84/23). Beim Verkauf eines Mehrfamilienhauses wurde im
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