Frage: Ein Mieter zahlt seit inzwischen mehr als 3 Jahren 540 € für die Wohnung, 30 € für einen Kfz-Stellplatz und 150 € Betriebskostenpauschale. Nun möchte ich ihm endlich die Miete erhöhen. Doch wie berechne ich dabei die Kappungsgrenze von 20% richtig? Dr. Mahlstedt: Sie haben Wohnung und Kfz-Stellplatz offensichtlich in einem einheitlichen Vertrag vermietet
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