Frage: Ich habe eine vermietete Wohnung gekauft. Der Mietvertrag ist auf 5 Jahre bis zum 31.03.2024 befristet, und zwar laut Vertrag „auf ausdrücklichen Wunsch des Mieters“. Kann ich mich darauf verlassen? Muss der Mieter zum vereinbarten Datum ausziehen? Dr. Mahlstedt: Nein, die Befristung des Vertrags ist leider unwirksam und der Mieter darf über den 31.03.2024
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