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Zeitmietvertrag: Begründen Sie die Befristung ausführlich

Die Befristung eines Mietverhältnisses mit der Begründung „Komplettumbau der Wohnung“ ist unwirksam. Denn es wird nicht erkennbar, ob die geplanten Baumaßnahmen die Beendigung des Mietverhältnisses erfordern und rechtfertigen können (LG Berlin, Beschluss v. 25.07.23, Az. 64 S 40/23). Einen Wohnungsmietvertrag dürfen Sie unter anderem zeitlich befristen, wenn Sie die Räume anschließend beseitigen oder so wesentlich
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