Ein Inflationsausgleichsbetrag, ein sogenannter Stichtagszuschlag, auf die ortsübliche Vergleichsmiete nach dem Mietspiegel ist nach einer aktuellen Entscheidung des Landgerichts München I nur noch ganz ausnahmsweise möglich (Beschluss v. 17.07.24, Az.14 S 3692/24). Mit einem Stichtagszuschlag können Gerichte berücksichtigen, dass zwischen der Erhebung der Mietspiegeldaten und dem konkreten Mieterhöhungsverlangen ein allgemeiner Mietenanstieg erfolgt ist. Denn bei
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