Trotz zahlreicher Vorbehalte des Bundesrats wurde das Gebäudemodernisierungsgesetz noch vor der parlamentarischen Sommerpause beschlossen und ist in seinen wesentlichen Teilen zum 29.07.2026 in Kraft getreten. Manche Änderungen, beispielsweise zum Energieausweis und zur Einführung des Nullemissionsgebäudes, werden erst in den Folgejahren wirksam. „Das Heizungsgesetz wird abgeschafft.“ Diese Ankündigung im Koalitionsvertrag wird mit dem jetzigen Gesetz auf
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